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NUTZWERTGUTACHTEN




Wenn Wohnungseigentum in einem Mehrparteienhaus oder eine Gewerbeimmobilie begründet werden soll, ist ein Nutzwertgutachten die Grundlage für die Aufteilung der Anteile. Es werden die Nutzwerte aller Wohnungen, Geschäftsräume, Büros, Ordinationen oder Garagen, die sich im Mehrparteienhaus bzw. der Gewerbeimmobilie befinden, berechnet.

Für die Erstellung oder Überprüfung eines Nutzwertgutachtens

Kontaktieren Sie mich unter:

Das Nutzwertgutachten enthält eine Nutzflächenaufstellung (gem. Berechnung nach § 2 (7) und § 7 WEG 2002) sowie eine Aufstellung aller wohnungseigentumstauglichen Objekte gem. § 6 Abs. 1 Z 2 WEG 2002) und ist zur Einverleibung im Grundbuch geeignet.

Kosten:  

  • Grundpreis für bis zu 3 Wohneinheiten 
    € 1.100,- netto        € 1.320,- inkl. 20% Ust
  • jede weitere Einheit: 
    à € 300,- netto          € 360,- inkl. 20% Ust
  • in Einzelgaragen:
    à € 60,- netto            € 66,- inkl. 20% Ust
  • überdachte Parkplätze (z.B. in Tiefgaragen):
    à € 30,-  netto            € 36,- inkl. 20% Ust
  • Abstellplätze:
    à € 20,- netto             € 24,- inkl. 20% Ust
               .


Ablauf des Nutzwertgutachtens:

  • Erstgespräch
  • Besichtigung
  • Erstellung des Nutzwertgutachtens - Vorabzug (inkl. einer Korrekturschleife)
  • Ausfertigung des Gutachten


Folgende Unterlagen werden für die Erstellung eines Nutzwertgutachtens benötigt:

  • alle baubewilligten Einreichpläne  bzw. den bewilligten Plan-Ist-Stand (Abweichung unter 3%), sowie entsprechende Baubewilligungsbescheide (rechtskräftig) und Baubeschreibungen.
  • Angaben über zuzuordnende Liegenschaftsanteile (z.B. Eigengärten, Einlagerungsräumen usw.)
  • wenn Eigengärten zugeordnet werden, einen maßstabsgenauen Lageplan
  • Grundbuchsauszug

 
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und melde mich umgehend!

Das NUTZWERTGUTACHTEN

Ein Nutzwertgutachten wird zur Begründung von Wohnungseigentum benötigt und ist Grundlage für Eintragung der Eigentumsanteile im Grundbuch.


WOHNUNGSEIGENTUM

Wohnungseigentum bedeutet einerseits das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht über ein Wohnungseigentumsobjekt zu haben und ist gleichzeitig das Miteigentum an der Liegenschaft, auf der sich das Wohnungseigentumsobjekt befindet.

Die Begründung von Wohnungseigentum kann an folgenden Objekten erfolgen:

  • an selbständigen Wohnungen, auch an Reihenhäusern
  • an sonstigen selbständigen Räumlichkeiten mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, wie beispielsweise ein selbständiger Geschäftsraum oder einer Garage
  • an Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge, das sind deutlich abgegrenzte Flächen ausschließlich zum Abstellen von Kfz, in einem Gebäude oder im Freien
  • Das Zubehör im Wohnungseigentum ist mit dem Wohnungseigentum verbunden, davon aber baulich getrennt, und berechtigt zur ausschließlichen Nutzung von z.B. Kellerräumen, Dachbodenräumen, Hausgärten oder Lagerplätzen.


MITEIGENTUMSANTEILE – MINDESTANTEIL

Der Nutzwert eines Wohnungseigentumsobjektes bestimmt, wie hoch der Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers an der Liegenschaft ist. Dieser Miteigentumsanteil wird Mindestanteil genannt. Der Mindestanteil an der Liegenschaft ist mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbunden und darf nur im Fall einer Eigentümerpartnerschaft geteilt werden.
Die Summe aller Mindestanteile ist gleich hoch wie die Summe aller Nutzwerte.


NUTZWERTBERECHNUNG

Mit der Nutzwertberechnung wird das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen MiteigentümerInnen untereinander bestimmt, dazu werden im Vergleich zu den anderen Objekten im selben Haus werterhöhende oder wertvermindernde Zu- und Abschläge berücksichtigt.


NUTZWERTFESTSETZUNG

Der Nutzwert ist eine Maßzahl und drückt das Verhältnis eines Wohnungseigentumsobjektes zu den anderen Wohnungseigentumsobjekten derselben Liegenschaft aus. Er wird berechnet aus der Nutzfläche des Objektes eines allfälliger Zu- und Abschläge für werterhöhende oder wertvermindernde Eigenschaften, das sind etwa die Lage innerhalb eines Stockwerkes oder eine bessere Grundrissgestaltung als andere Objekte des Hauses.


 

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